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Aktuelles aus der Praxis
Bereits jetzt bekommen zwei von drei gesetzlich Versicherten die Impfung gegen Gürtelrose schon jetzt nachträglich erstattet. Bei privat Krankenversicherten sind von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen im Regelfall vertraglich abgedeckt.
Wie funktioniert die Verordnung und Bezahlung?
Aktuell kann die Impfung gegen Gürtelrose noch nicht über die Chipkarte abgerechnet werden. Trotzdem können Sie die Impfung schon jetzt erhalten und auch gezahlt bekommen. Das funktioniert so:
Schreiben Sie Ihre Krankenkasse an und erkundigen Sie sich, ob der Versicherer die Impfung bereits erstattet. Nutzen Sie dazu gerne dieses Formular.
Sie sprechen mit Ihrem Arzt über Ihre Idee, sich durch eine Impfung vor Gürtelrose zu schützen. Wenn er/sie das befürwortet, stellt er Ihnen ein Privat-Rezept über eine Impfstoffdosis aus.
Mit dem Rezept gehen Sie in eine Apotheke. Sie bezahlen die Kosten für den Impfstoff in der Apotheke. Bitte achten Sie auf die Kühlung des Impfstoffes bis zum Impftermin.
Mit dem Impfstoff gehen Sie wieder zu Ihrem Arzt. Er/sie verabreicht Ihnen die Impfung und stellt Ihnen eine Rechnung über die Impfleistung aus, die Sie ebenfalls bezahlen.
Die beiden Rechnungen, für den Impfstoff aus der Apotheke und die Impfleistung des Arztes, senden Sie an Ihre Krankenkasse mit der Bitte um Erstattung und unter Angabe Ihrer Kontoverbindung. Gerne können Sie dazu dieses Formular verwenden.
Gleiches Prozedere wiederholen Sie mit der zweiten Impfstoffdosis, die Sie zwei (bis sechs) Monate nach der ersten Impfung erhalten sollten. Sie können natürlich mit dem Einreichen der Belege auch warten, bis Sie beide Impfstoffdosen bekommen haben und dann alle Rechnungen gesammelt einsenden.
Welche Krankenkassen erstatten die Impfung?
Viele Krankenkassen bieten diese zusätzliche Vorsorgeleistung bereits jetzt für Ihre Versicherten an und erstatten die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose. Da sich immer mehr Kassen anschließen, erhalten Sie die aktuellsten und verbindlichsten Informationen, wenn Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Dort erfahren Sie auch die genauen Voraussetzungen.
Hier eine aktuelle Übersicht der erstattenden Kassen:
BARMER: https://www.barmer.de/gesundheit/krankheit-behandlung/krankheiten-a-z/guertelrose-17294
TK: https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/haut-und-geschlechtskrankheiten/was-ist-herpes-zoster-2017606
AOK Nordwest: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/impfen-alle-leistungen-3/
SBK: https://www.sbk.org/beratung/leistungen/gesund-bleiben/impfungen/guertelrose-impfung/
BKK_Dürkopp Adler: https://www.bkk-da.de/leistungen/leistungen-von-a-z/impfungen/#c650
BKK Miele: http://miele-bkk.de/wp-content/uploads/files/PDFs/Leistungen/2019_Mehrleistungen.pdf
BKK RWE: https://www.bkkrwe.de/schutzimpfungen.html
BKK VBU: https://www.meine-krankenkasse.de/ratgeber/gesund-leben/impfen/guertelrose/; https://www.meine-krankenkasse.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/pressemitteilungen-aktuell/impfung-gegen-guertelrose/
SVLFG: http://www.svlfg.de/40-leistung/leis03_kv/leis0301_vorsorge/leis030105_impfen/impfschutz/04_impf_aelter.html
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